Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Fischer-CGD beim Vertrieb von Kunstwerken über das Internet
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgrund dieser AGB's. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen AGB's sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Abbildungen und Farbangaben zum Kunstwerk sind nicht verbindlich, da es unter anderem zu leichten Farbabweichungen an den Computerbildschirmen kommen kann.
3. Die Verkaufsangestellten der Firma FISCHER-CGD sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu
geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. FISCHER-CGD behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit
vorzunehmen, sofern diese nicht grundlegender Art sind, und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
III. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Alle Preise
werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Minden in Westfalen bzw Petershagen a.d. Weser.
IV. Liefer- und Leistungsziel
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung
seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den
Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Die Lieferungen der Kunstwerke erfolgen frei Haus per Nachnahme oder auf Vorkasse hin.
V. Gewährleistung
1. Jedem Unikat wird ein Zertifikat des Künstles beigefügt, welches die Echtheit des Kunstwerkes belegt.
2. Wir gewährleisten, daß die von uns angebotenen Kunstwerke nicht mit Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Ausgenommen sind beabsichtigte Eigenheiten am Kunstwerk welche vom Künstler erstellt worden sind.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer erkennbare Mängel, unrichtige und unvollständige Lieferungen innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang
des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind dem Verkäufer
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, daß das Kunstwerk eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Art.Nr. und einer Kopie der Rechnung, an die Firma FISCHER-CGD eingeschickt. bzw. angeliefert wird. Die Kunstwerke müssen in Originalverpackung mit
dem beiliegenden Zertifikat des Künstlers frei Haus eintreffen. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Kaufpreiszurückerstattung.
5. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können,
behalten wir uns die Berechnung einer Testpauschale von mindestens 100,-DM plus Portokosten vor.
6. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung z.B. durch UV-Strahlung ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur den unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus.
10. Der Kunde kann bei nicht gefallen des Kunstwerkes dieses innerhalb von 5 Arbeitstagen an FISCHER-CGD zurücksenden (frei Haus) und bekommt seine Zahlungen umgehend erstattet. Sollte die zurückgelieferte Ware vor der Kundenzahlung eintreffen behalten wir uns vor den Ausstehenden Betrag erst dann zu zahlen wenn dieser bei uns eingegangen ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Kunstwerke bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar
auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt.
2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten
3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser
Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns
das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere
Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen.
Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen der Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
VIII. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von FISCHER-CGD sofort ohne Abzug, bar bzw. mit Euroschecks à 400,-DM, zahlbar. Bei
Überweisungen und Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der WW-Online GmbH gutgeschrieben
worden ist. Der Käufer ist zur Aufrechnug, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des
Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf diese angerechnet und zuletzt auf die Hauptforderung.
Vom Verzugszeitpunkt an ist FISCHER-CGD berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Gerichts- und Vollstreckungskosten.
IX. Anwendbares Recht
1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Erfüllungsort ist Minden (Westf.). Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, ist Minden (Westf.) ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt